Rehasport Orthopädie

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft wiedereinzugliedern.

  • Therapie-Konzept

Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Reha Sportler/innen ein. Ziel ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Dies wird in Gruppen, angeleitet durch speziell ausgebildete Übungsleiter, erreicht.

Ein weiteres Ziel neben der Rehabilitation ist die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h.: der Übende soll trainiert und motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.

  • Sozialleistung

Beim Rehasport handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Rehasports können eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten.

  • Verordnung und Genehmigung

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen KV-zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Die durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter geleiteten Gruppen von max. 15 Teilnehmern erfolgen zu festen Zeiten. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung).

Rehasport ist vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger zu bewilligen (Antrag durch Verordnungsformular); dies gilt auch für Folgeverordnungen, die extra zu begründen sind.

Im Anschluss an eine stationäre medizinische Rehabilitation kann Rehasport durch den verantwortlichen Arzt der Rehaklinik für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden. Kostenträger ist dann die Rentenversicherung, wobei keine weitere Genehmigung erforderlich ist.

Weitere Informationen finden sie auch unter: Rehasport Online

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